Anleitung: Spranzen einreichen

Unsere Spranzensammlung lebt von euren Beiträgen!

Gesucht werden wie immer Ausarbeitungen, Zusammenfassungen, Übungs- bzw. Prüfungsangaben1.

Bitte fasst alle Dateien in eine ZIP-Datei (Anleitung [Windows] | [MAC] ) zusammen und ladet sie hier -> https://fsbu.at/spranzenupload hoch.

Benennt die Datei bitte nach der Lehrveranstaltung (inkl. LVA-Typ). Ohne diesen ist die Zuordnung für uns schwierig. Beispiel: Baustatik 1 VO.zip

Die Unterlagen werden von uns in anonymisierter Form (sofern nicht anders angegeben) in unsere Sammlung aufgenommen.


1) Studierende haben das gesetzliche Recht nach der Beurteilung die Beurteilungsunterlagen einzusehen und zu vervielfältigen.

Gesetzliche Grundlage:

§79 (5) Universitätsgesetz 2002: Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.

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